Adv., mit suru intrans. V. 1 blasend; heulend; trötend (Schiffssirene ) . 2 undeutlich; unscharf; verschwommen; vage; unbestimmt (Umrisse ) . 3 geistesabwesend; abwesend; benommen; unkonzentriert. 4 aufflammend; brennend; tobend (Feuer, Flamme ) .bōt·to ぼうっと
(unfallbedingter ) Verdienstausfall m m .
nahe gelegen; nahe liegend.
Wirtsch. Buchbestand m m . tanazan 棚残
überstundenfreier Tag m m ; Tag m m , an dem keine Überstunden gemacht werden dürfen.
obwohl man etwas anderes sagen könnte; obwohl man sich anders ausdrücken könnte.
Zool. Honigdachs m m ; Ratel m m ; Mellivora capensis .
erwerbstätige Arme mpl mpl ; Working Poor mpl mpl (Arbeitnehmer, deren Einkommen unter dem Existenzminimum liegt ; wākingu·pua ワーキング・プア ) .
erwerbstätige Arme mpl mpl ; Working Poor mpl mpl (Arbeitnehmer, deren Einkommen unter dem Existenzminimum liegt ) .
Rechtsw. Bundesfinanzhof m m ; BFH m m .
Rechtsw. Bundespatentgericht n n ; BPatG n n .
Arbeitsfahrzeug n n ; Nutzfahrzeug n n .
Finanzausschuss m m ; Finanzkommission f f .
Rechtsw. Stromsteuergesetz n n ; StromStG n n .
Wirtsch. Barwertfaktor m m .
Rechtsw. Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz n n ; Gesetz n n zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften; StUmgBG n n .
Rechtsw. Betriebsrentenstärkungsgesetz n n ; Gesetz n n zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze; BRSG n n .
Wirtsch. Investitionsprojekt n n ; Anlageprojekt n n .
Bsp. Nachdem man erfahren hat, dass er in derartigen Schwierigkeiten steckt, muss man ihm doch helfen.
1 verkennen; sich versehen. 2 verpassen etw. zu sehen.
1 verkennen; sich versehen. 2 verpassen etw. zu sehen.
EDV Rollback n n ; Zurückrollen n n .
EDV Rollback n n ; Zurückrollen n n .
Biol. konvergente Evolution f f ; Parallelevolution f f ; Konvergenz f f .
durch als Sammellinse wirkendes Glas oder Plastik verursachter Brand m m .
1 japan. Gesch. Chūjō-Schule f f (von Chūjō Tatewaki, einem Vasall von Toyotomi Hideyoshi, begründete obstetrische und pediatrische Schulrichtung der Edo-Zeit ) . 2 japan. Gesch. Abtreibungsarzt m m (unter dem Aushängeschild der Chūjō-Schule ; ab Mitte der Edo-Zeit ) . 3 Budō Chūjō-Schule m m (von Chūjō Hyogonosuke Nagahide begründete Schwertschule ; in der Muromachi-Zeit ) .
Gebot n n der Dosisbegrenzung (im Strahlenschutz ; kojin no senryō·gendo 個人の線量限度 ) .
Gebot n n der Dosisbegrenzung (im Strahlenschutz ) .
Gebot n n der Optimierung (im Strahlenschutz ) .
Gebot n n der Rechtfertigung; Rechtfertigungsprinzip n n (im Strahlenschutz ) .
die drei Grundsätze mpl mpl des Strahlenschutzes (Rechtfertigung, Dosisbegrenzung und Optimierung ) .
Rechtfertigungsprinzip n n (insbes. im Strahlenschutz ) .
sein Handeln rechtfertigen.
ein ums andere Mal tun; wieder und wieder tun.
Konvergenzkriterium n n (zum Eintritt in die europ. Wirtschafts‑ und Währungsunion ) .
Schiedsabkommen n n ; Schiedsvereinbarung f f ; Schlichtungsabkommen n n ; Schlichtungsvereinbarung f f .
1 Zurückrollen n n . 2 Wirtsch. Senkung f f ; Zurückschrauben n n (von Preisen, Löhnen usw. ) . 3 EDV Rollback n n ; Zurückrollen n n .