N.japan. Gesch.Amt n n für die Untersuchung von Rechtswidrigkeiten (zu Beginn der Heian-Zeit; vereinte die Funktion von Richter und Polizist; kebii·shi検非違使).
【検非違使4】
けん│び│い・しkenbii·shi3
N.japan. Gesch.Amt n n für die Untersuchung von Rechtswidrigkeiten (zu Beginn der Heian-Zeit; vereinte die Funktion von Richter und Polizist; kebii·shi検非違使).
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