N.
japan. Gesch. Amt n n für die Untersuchung von Rechtswidrigkeiten (zu Beginn der Heian-Zeit; vereinte die Funktion von Richter und Polizist; kebii·shi 検非違使).

非違使2

い・しkeibii·shi3

N.
japan. Gesch. Amt n n für die Untersuchung von Rechtswidrigkeiten (zu Beginn der Heian-Zeit; vereinte die Funktion von Richter und Polizist; kebii·shi 検非違使).
Kommentare

Es muss keibii·shi検非違使 oder kēbii·shi検非違使 heißen :)