japan. Gesch. Amt n n für die Untersuchung von Rechtswidrigkeiten (zu Beginn der Heian-Zeit; vereinte die Funktion von Richter und Polizist; kebii·shi 検非違使).
【検非違使2】
けい│び│い・しkeibii·shi3
japan. Gesch. Amt n n für die Untersuchung von Rechtswidrigkeiten (zu Beginn der Heian-Zeit; vereinte die Funktion von Richter und Polizist; kebii·shi 検非違使).