N.
japan. Gesch. Amt n n für die Untersuchung von Rechtswidrigkeiten (zu Beginn der Heian-Zeit; vereinte die Funktion von Richter und Polizist; kebii·shi 検非違使).

【検非違使】

け│ん│び・しkenbi·shi3

N.
japan. Gesch. Amt n n für die Untersuchung von Rechtswidrigkeiten (zu Beginn der Heian-Zeit; vereinte die Funktion von Richter und Polizist; kebii·shi 検非違使).
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