N.
japan. Gesch. Amt n n für die Untersuchung von Rechtswidrigkeiten (zu Beginn der Heian-Zeit; vereinte die Funktion von Richter und Polizist; kebii·shi 検非違使).

検非使

び・kenbi·shi3

N.
japan. Gesch. Amt n n für die Untersuchung von Rechtswidrigkeiten (zu Beginn der Heian-Zeit; vereinte die Funktion von Richter und Polizist; kebii·shi 検非違使).
Kommentare