N.
Rechtsw. Einsichtsrecht n n; Recht n n eines Gesellschafters auf die Einsichtnahme in die Bücher und Schriften.

【書類閲覧権】

しょ│るい・えつ│らん│けんshorui·etsuranken6

N.
Rechtsw. Einsichtsrecht n n; Recht n n eines Gesellschafters auf die Einsichtnahme in die Bücher und Schriften.
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