N.
Rechtsw. Einsichtsrecht n n; Recht n n eines Gesellschafters auf die Einsichtnahme in die Bücher und Schriften.

【帳簿閲覧権】

ちょう│ぼ・えつ│らん│けんchōbo·etsuranken6

N.
Rechtsw. Einsichtsrecht n n; Recht n n eines Gesellschafters auf die Einsichtnahme in die Bücher und Schriften.
Kommentare