N.
Rechtsw. Einsichtsrecht n n; Recht n n eines Gesellschafters auf die Einsichtnahme in die Bücher und Schriften.

【会計帳簿閲覧権】

かい│けい・ちょう│ぼ・えつ│らん│けんkaikei·chōbo·etsuranken10

N.
Rechtsw. Einsichtsrecht n n; Recht n n eines Gesellschafters auf die Einsichtnahme in die Bücher und Schriften.
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