N.1Ansässiger m m; Niedergelassener m m; jmd. (NArN) (NArN), der seinen ständigen Wohnsitz an einem Ort hat. 2jmd. (NArN) (NArN) mit einer Berechtigung zum Langzeitaufenthalt.
【定住者】
てい│じゅう・しゃteijū·sha3
N.1Ansässiger m m; Niedergelassener m m; jmd. (NArN) (NArN), der seinen ständigen Wohnsitz an einem Ort hat. 2jmd. (NArN) (NArN) mit einer Berechtigung zum Langzeitaufenthalt.
Teijûsha ist ein regulärer Aufenthaltstitel (zairyû shikaku) im japanischen Einreisegesetz. Die Länge für den Aufenthalt legt der Justizminister individuell fest. Anspruch auf einen solchen Titel haben z.B. Menschen mit japanischen Vorfahren. Die englische Übersetzung des Begriffes lautet "long-term resident". Die Übersetzung sollte um "längerfristig Wohnhafter" mit dem Verweis, dass es sich um einen Begriff aus dem Rechtswesen handelt, ergänzt werden.
anonymous (06.03.2013)
Dauerbewohner (war: entlegene Insel ohne Dauerbewohner)
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