N., mit suru intrans. V.
1 Niederlassen n n; Ansässig-Werden n n; ständiges Wohnen n n. eijū 永住
2 Langzeitaufenthalt m m.

定住

じゅうteijū0

N., mit suru intrans. V.
1 Niederlassen n n; Ansässig-Werden n n; ständiges Wohnen n n. eijū 永住
2 Langzeitaufenthalt m m.
Kommentare

Bei "teijû" handelt es sich, laut Einreisegesetz, um einen befristeten Aufenthalt von Ausländern in Japan von maximal drei Jahren Dauer, der verlängert werden kann. Von "Niederlassen" oder "Ansässig-Werden" kann hier also nicht die Rede sein. "Fester Wohnsitz" oder "längerfristiger Aufenthalt" wären treffendere Übersetzungen. Davon ist "eijû" klar zu unterscheiden.


"Niederlassen n; Ansässig-Werden " gibt den ueblichen (und in der Literatur weitverbreiteten) Gebrauch wieder. Davon zu unterscheiden ist die Verwendung im Einreisegesetz.


Nachtrag:Die maximale Aufenthaltsdauer fuer solche mit dem Status 定住者 wird zu Beginn des Aufenthaltes festgelegt und betraegt entweder 6 Monate, 1 Jahr, 3 Jahre oder 5 Jahre.