Bei "teijû" handelt es sich, laut Einreisegesetz, um einen befristeten Aufenthalt von Ausländern in Japan von maximal drei Jahren Dauer, der verlängert werden kann. Von "Niederlassen" oder "Ansässig-Werden" kann hier also nicht die Rede sein. "Fester Wohnsitz" oder "längerfristiger Aufenthalt" wären treffendere Übersetzungen. Davon ist "eijû" klar zu unterscheiden.
anonymous (11.11.2013)
"Niederlassen n; Ansässig-Werden " gibt den ueblichen (und in der Literatur weitverbreiteten) Gebrauch wieder. Davon zu unterscheiden ist die Verwendung im Einreisegesetz.
anonymous (12.11.2013)
Nachtrag:Die maximale Aufenthaltsdauer fuer solche mit dem Status 定住者 wird zu Beginn des Aufenthaltes festgelegt und betraegt entweder 6 Monate, 1 Jahr, 3 Jahre oder 5 Jahre.
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