Bei 'eijû' handelt es sich laut 'Einreisegesetz' sowie 'Sondergesetz betreffend der Kontrolle der Aus- und Einreise von Personen, welche die japanische Staatsangehörigkeit auf Grundlage von Friedensverträgen mit dem Staat Japan verloren haben' um eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für Ausländer in Japan, die rechtlich der 'Niederlassung' in Deutschland entspricht. Dies geht weit über einen festen Wohnsitz (teijû) hinaus, und sollte daher als 'Ansässigkeit' oder 'Niederlassung' übersetzt werden.
anonymous (11.11.2013)
Auch hier ist zwischen dem normalen Gebrauch und dem Gebrauch im Rahmen des Einreisegesetzes zu unterscheiden.
anonymous (12.11.2013)
Nach der Gesetzesnovelle ist die dt. "Niederlassung" ist, wenn ich mich recht erinnere, der höchte Aufenthaltstitel für Ausländer vor "Einbürgerung".
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