Niedergelassener, dauerhaft Ansässiger (rechtsw.), ein Aufenthaltstitel des japanischen Einreisegesetzes, welcher ausländische Staatsbürger zum unbefristeten Aufenthalt in Japan berechtigt (engl.: permanent resident). Ähnlich der Niederlassungserlaubnis im deutschen Recht.
anonymous (06.03.2013)
Amtsdeutsch-Äquivalent: Inhaber einer Niederlassungserlaubnis, Inhaber eines unbefristeten Aufenthaltstitels
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