職権乱用(職権の逸脱) | Übertretung seiner Amtsbefugnisse
Im StGB gibt es den Amtsmissbrauch seit 1943 nicht mehr. Man spricht von Amtsdelikten oder Amtswillkür
Ich frage mich, ob das wirklich als zwei Wörter betont wird. Müsste die Betonung nicht eher wie bei 職権濫用罪 (Eintrag 10064965) sein?
新明解 日本語アクセント辞典 (Sanseidō 2001) führt das als ein Einzelwort mit Akzent [0].