N.
Rechtsw. unbedingter Erbantritt m m (einfache Annahme eines Erbes mit allen Rechten und Pflichten).

【単純承認】

たんじゅん・しょうにんtanjun·shōnin5

N.
Rechtsw. unbedingter Erbantritt m m (einfache Annahme eines Erbes mit allen Rechten und Pflichten).
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unbedingter Erbantritt