N.
Abk. von Saikō·saibansho·saibankan·kokumin·shinsa 最高裁判所裁判官国民審査
Volksabstimmung f f über die Eignung der Richter des obersten Gerichtes (zusammen mit allgemeinen Wahlen).

国民審査

みん・しkokumin·shinsa5

N.
Abk. von Saikō·saibansho·saibankan·kokumin·shinsa 最高裁判所裁判官国民審査
Volksabstimmung f f über die Eignung der Richter des obersten Gerichtes (zusammen mit allgemeinen Wahlen).
Kommentare

Richter werden durch Premierminister ernannt, können theoretisch per Volksabstimmung abgesetzt werden, ist aber noch nie vorgekommen. Wahlbeteiligung niedrig trotz Kopplung