N.Abk. von Saikō·saibansho·saibankan·kokumin·shinsa最高裁判所裁判官国民審査Volksabstimmung f f über die Eignung der Richter des obersten Gerichtes (zusammen mit allgemeinen Wahlen).
【国民審査】
こく│みん・しん│さkokumin·shinsa5
N.Abk. von Saikō·saibansho·saibankan·kokumin·shinsa最高裁判所裁判官国民審査Volksabstimmung f f über die Eignung der Richter des obersten Gerichtes (zusammen mit allgemeinen Wahlen).
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Richter werden durch Premierminister ernannt, können theoretisch per Volksabstimmung abgesetzt werden, ist aber noch nie vorgekommen. Wahlbeteiligung niedrig trotz Kopplung
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