N.
Rechtsw. Straftat f f gegen die Polizei (nach dem Vorkriegsrecht).

【違警罪】

い│けい・ざいikei·zai2

N.
Rechtsw. Straftat f f gegen die Polizei (nach dem Vorkriegsrecht).
Kommentare

Leichtes Vergehen (als Tatkategorie). Meist mit einem Bußgeld o.ä. durch die Polizei sanktioniert.