違警罪

い・ざいikei·zai2

N.
Rechtsw.  Straftat f f gegen die Polizei (nach dem Vorkriegsrecht).

Leichtes Vergehen (als Tatkategorie). Meist mit einem Bußgeld o.ä. durch die Polizei sanktioniert.

anonymous (08.04.2020)