Rechtsw., japan. Gesch. Gesetz n n über die physische Konstitution des Volkes (Gesetz, das, mit dem Ziel der Körperkräftigung und des Schutzes vor Tuberkulose, jährliche Reihenuntersuchungen für männliche Minderjährige usw. vorsah; 1940–1954).
【国民体力法】
こく│みん・たい│りょく│ほうkokumin·tairyokuhō
Rechtsw., japan. Gesch. Gesetz n n über die physische Konstitution des Volkes (Gesetz, das, mit dem Ziel der Körperkräftigung und des Schutzes vor Tuberkulose, jährliche Reihenuntersuchungen für männliche Minderjährige usw. vorsah; 1940–1954).