国民体力法

こくみん・たいりょくほうkokumin·tairyokuhō

N.
Rechtsw., japan. Gesch.  Gesetz n n über die physische Konstitution des Volkes (Gesetz, das, mit dem Ziel der Körperkräftigung und des Schutzes vor Tuberkulose, jährliche Reihenuntersuchungen für männliche Minderjährige usw. vorsah; 1940–1954).