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Hofmeister eines Zenklosters. Eines von sechs Führungsämtern. Zuständig für die Klosterwirtschaft, Bau‑ und Reparaturarbeiten sowie die Bewachung.
Hofmeister eines Zenklosters. Eines von sechs Führungsämtern. Zuständig für die Klosterwirtschaft, Bau‑ und Reparaturarbeiten sowie die Bewachung.
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