N.
Rechtsw. Aussetzung f f; vorsätzliche od. fahrlässige Verletzung f f der Obhutspflicht mit Gefahr für Leib und Leben der Schutzbedürftigen.

【遺棄罪】

い│き・ざいiki·zai2

N.
Rechtsw. Aussetzung f f; vorsätzliche od. fahrlässige Verletzung f f der Obhutspflicht mit Gefahr für Leib und Leben der Schutzbedürftigen.
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