Adv.
willenlos folgend; blindlings folgend.

随意間に間に

にま・にま・ににま・にmanima·ni120

Adv.
willenlos folgend; blindlings folgend.
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Umschreibung eher: manima ni (da adverbial)


[1] 行動の決定を他に任せて、他の意志や事態の成り行きに従う様を表す語。→ ›willenlos‹ ›blindlings‹ nehmen eine wertende Interpretation vor, die dem Ausdruck selbst fremd ist. Hier geht es um eine bewusste Passivität, ein Delegieren der Entscheidungsgewalt, was jedoch nicht notwendig mit der Aufgabe von Souveränität (›willenslos‹ ›blindlings‹) identisch sein muss (man denke hier bspw. an Formen von Souveränitätsproduktion durch Inversion wie im Masochismus), auch wenn dies oft zusammen auftreten mag.


Wenn ›blindlings‹ oder ›willenlos‹ in der Übersetzung doch richtig erscheinen, dann handelt es sich um Fälle, in denen der Kontext diese Zuspitzung legitimiert. (D.h. der Ausdruck allein kann diese Zuspitzung nicht leisten.) Bsp. für einen Kontext, in dem die Zuspitzung legitim erscheint: 「宣戦といい、降伏という、その国と国民生活にはかり知れない深刻な事態を生み出したものを、「上御一人の畏き御心」のまにまにとして、理性も判断も放棄してひたすら懼れかしこむその心の姿勢と、その姿勢につながる「短歌的形式」が、ここで臼井の問題としたところであった。」佐藤静夫:『戦後文学論争史論』、26/27頁。