警察権

さつ・けん2keisatsu·ken43

N.
Rechtsw. Polizeigewalt f f; polizeiliche Gewalt f f; polizeiliche Autorität f f; polizeiliche Machtbefugnis f f.

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Daijisen 警察機関が公共の秩序維持のため、国民に命令・強制してその自由を制限する公権力。 "Polizeirecht" bezeichnet die gesetzlichen Regelungen, was hier gemeint ist, ist der allgemeine Begriff "Polizeigewalt" im Sinne davon, was die Polizei darf. "Polizeirecht" wäre vermutlich 警察法 (noch nicht im Wadoku)

Pluie (23.04.2019)