N.
Rechtsw. gemeinsame Haftung f f; Haftung f f eines Geschäftsinhabers für Fehler seiner Angestellten.

【両罰規定】

りょう│ばつ・き│ていryōbatsu·kitei5

N.
Rechtsw. gemeinsame Haftung f f; Haftung f f eines Geschäftsinhabers für Fehler seiner Angestellten.
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