N.Banngut n n; Bannware f f; Konterbande f f; Schmuggelware f f; Konterware f f; verbotene Ware f f.
【禁制品】
きん│せい・ひん2kinsei·hin0
N.Banngut n n; Bannware f f; Konterbande f f; Schmuggelware f f; Konterware f f; verbotene Ware f f.
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Kommentare
Verbotene Waren/Gegenstände, siehe Daijirin. Das Wort selbst sagt ja noch nichts darüber aus, ob etwas geschmuggelt wird. Erst wenn man verbotene Gegenstände schmuggelt, werden sie zur Schmuggelware.
anonymous (14.06.2013)
法令によって、その所有や売買が禁止されている物品。麻薬・猥褻(わいせつ)文書など。(s. kotobank unter 禁製物) Wie heißt der Fachbegriff im Dt. "verbotener Artikel" & Co. sind zu allgemein. Was man damit nicht anstellen (nämlich es weder besitzen oder damit handeln) darf, muss ja klar rauskommen.
anonymous (14.06.2013)
Also laut 日本国語大辞典 dürften beide Wörter als Übersetzung von eng. "contraband" geprägt worden sein. "Contraband" (Merrian-Webster Def. 2: "goods or merchandise whose importation, exportation, or possession is forbidden") passt auch auf Englisch in der Bedeutung, das dt. "Konterbande" leider nicht, weil zumindest laut Duden die Bedeutung etwas anders und eingeschränkter ist. Auf Deutsch findet sich "Banngut" und einfach "verbotene Gegenstände", wobei die gesetzlich in D recht eingeschränkte Definitionen haben, z.B. Waffen und Munition.
anonymous (14.06.2013)
Daijirin: 輸出・輸入あるいは売買・譲渡・貸借などを禁止されている物品. Betonung auf など. Also was bleibt dann noch über, was man mit Waren machen kann, wenn Export, Import, Verkauf, Kauf, Überlassung, Verleihung, Entleihung *und so weiter* (sowie nach der 2 Kommentare weiter oben zitierten Daijisen-Def. für 禁制物 -- lt. Daijisen gleich wie 禁制品 -- auch Besitz) verboten sind? Also: verbotene Waren :-)
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