N.
1 Rechtsw. ungeschriebenes Gesetz n n. seibun·ritsu 成文律
2 übertr. stillschweigende Vereinbarung f f; stillschweigend getroffene Entscheidung f f.

【不文律】

ふ│ぶん・りつfubun·ritsu2

N.
1 Rechtsw. ungeschriebenes Gesetz n n. seibun·ritsu 成文律
2 übertr. stillschweigende Vereinbarung f f; stillschweigend getroffene Entscheidung f f.
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