N.
Rechtsw. aktive Bestechung f f; Bestechungsdelikt n n.

【贈賄罪】

ぞう│わい・ざいzōwai·zai3

N.
Rechtsw. aktive Bestechung f f; Bestechungsdelikt n n.
Kommentare

Straftat (statt "Verbrechen"; im Deutschen gibt es einen Unterschied zwischen Vergehen und Verbrechen; beides sind Straftaten)