N.
Abk. von kōkyō·kigyōtaitō·rōdō·kankeihō 公共企業体等労働関係法
Rechtsw. Gesetz n n über Arbeitsbeziehungen der öffentlichen Körperschaften und Regierungsunternehmen.

【公労法】

こう│ろう・ほうkōrō·hō3

N.
Abk. von kōkyō·kigyōtaitō·rōdō·kankeihō 公共企業体等労働関係法
Rechtsw. Gesetz n n über Arbeitsbeziehungen der öffentlichen Körperschaften und Regierungsunternehmen.
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