N.
Wirtsch. Abnahmemengeverminderungstoleranz f f (im Vergleich zur vertraglich vereinbarten Quantität).

【消減許容量】

しょう│げん・きょ│よう│りょうshōgen·kyoyōryō6

N.
Wirtsch. Abnahmemengeverminderungstoleranz f f (im Vergleich zur vertraglich vereinbarten Quantität).
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