N.
Kronprinz m m; kaiserlicher Erbe m m.

皇嗣

51kōshi1

N.
Kronprinz m m; kaiserlicher Erbe m m.
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Japan: Begriff wird seit 2019 verwendet. Thronanwärter, wenn der Kaiser selbst keinen eigenen erwachsenen Sohn als Nachfolger hat. Gegenwärtig bei Kaiser Naruhito der Fall, Bruder Prinz Fumihito ist Kaiserlicher Erbe.