N.
Unternehmerrecht n n; Unternehmerfreiheit f f.

経営権

い・けんkeiei·ken3

N.
Unternehmerrecht n n; Unternehmerfreiheit f f.
Kommentare

es handelt sich bei *keiei-ken* eindeutig um das *Unternehmerrecht* bzw. im Deutschen eher die *Unternehmerfreiheit* (= das Recht, einen Betrieb nach eigenem Ermessen zu fuehren), es ist kein gegebenes Gesetz.