Kann 市立 als alleinstehendes Nomen verwendet werden? Sollte hier nicht die gleiche deutsche Übersetzung wie bei 5834566 いちりつ stehen?
mkill (23.02.2016)
しりつ の がっこう ist völlig ok. Warum denn nicht? Ja, die beiden Wörter sind lexikalisch synonymisch
anonymous (23.02.2016)
Mit "alleinstehendes Nomen" meinte ich, kann man 市立 auch außerhalb eines Kompositums wie 私立病院 oder attributiv mit の 市立の図書館 verwenden?
Frage an die Muttersprachler: Ist ein Satz wie 「高松市の市立が増えた」 "Der städtische Besitz von Takamatsu hat zugenommen" OK? Der jetzige Eintrag legt es nahe, ich habe eine solche Verwendung allerdings noch nie gesehen.
mkill (25.02.2016)
「~の私立が~」 erscheint z.B. hier: " 社長の出身高校には、都会の私立が多いのか、それとも地方の公立が多いのか—。" (gendai.ismedia.jp/articles/-/39320) und in vielen anderen Beispielen auch. Allerdings ist es eine städtische Einrichtung und nicht generell "städtischer Besitz". Das ist falsch und sollte durch "städtische Einrichtung" ersetzt werden. Und ja, 「高松市の市立が増えた」 kann man sagen, allerdings hiesse das auf Deutsch: "Die Anzahl der städtischen Einrichtungen von Takamatsu hat zugenommen".
anonymous (25.02.2016)
Genau die Frage habe ich doch schon längst beantwortet. Welche Frage ist denn noch offen?
anonymous (25.02.2016)
Nein, die Frage wurde durch den 2. Kommentator nicht beantwortet.
anonymous (25.02.2016)
@#4: Das Beispiel überzeugt mich nicht. 「社長の出身高校には、都会の私立が多いのか、それとも地方の公立が多いのか—」 wäre auf deutsch "Was für eine Schule haben Firmenchefs öfter abgeschlossen, öffentliche oder private?" Dabei sind "städtische" und "private" attributiv verwendet. Das Nomen, auf dass sie sich beziehen, wurde nur schon vorher im Satz erwähnt und daher nicht wiederholt (Elipsis). Im Japanischen genauso, 私立 und 公立 stehen für 私立高校 und 公立高校. 高校 wurde nur weggelassen, weil es aus dem Kontext klar ist, dass Schulen gemeint sind.
mkill (26.02.2016)
Dass die beiden Sprachen sich anders verhalten, ist doch nichts Ungewöhnliches, oder? Mann könnte allgemein von "Städtisches" sprechen. Daraus dass der Kontext (Einrichtung) vorher erwähnt wird, kann man im "Jp." nicht schließen, dass das Zeug der Rest von einem Kompositum sei, etwa vergleichbar mit der deutschen Konstruktion "X- oder YZ". Auch die Akzentstruktur spricht dagegen. Wenn man im Jp. die Basis vom Kompositum so weglässt, dass der Bezug im Wort noch klar erkennbar sein soll, gibt es ja ein anderes morphologisches Verfahren mit dem Suffix "Xno", vergleichbar mit engl. "X one". Das liegt hier nicht vor.
anonymous (26.02.2016)
Im Dt. gibt es ja dieses Kontinuum "Verb - verbales Partizip - Adjektiv - substantiviertes Adjektiv - Substantiv". Wo eine kategoriale Grenze gezogen werden kann, hängt von syntaktischen und morphologischen Verfahren ab, die der jeweiligen Sprache zur Verfügung stehen. Zwischen adj. "privat" und "PrivatX" gibt es im Dt. auch "der/die/das Private". Aus der Perspektive des Dt. könnte man versuchen, emotional nachzuvollziehen, dass hier dieser konzeptuelle Raum im Dt gefüllt würde, auch wenn dies abwegig ist.
anonymous (26.02.2016)
"städtischer Besitz" ist auf jeden Fall falsch, denn z.B. kann auch ein unbebautes Grundstück "städtischer Besitz" sein, würde aber nie mit 市立 bezeichnet. Korrekt ist "städtische Einrichtung".
anonymous (26.02.2016)
zumindest unvollständig, da sowie die Handlung als auch die Objekte gemeint sind; 市が設立し、管理・維持すること。また、その施設。いちりつ。「市立小学校」「市立図書館」
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