N., mit suru intrans. V.Etablierung f f eines langjährigen Mitarbeiters in einem eigenen Geschäft; Verhelfen n n eines wohlverdienten Angestellten zu einem eigenen Standort; Teilen n n seines Geschäfts.
【暖簾分け】
の│れん・わけnoren·wake0
N., mit suru intrans. V.Etablierung f f eines langjährigen Mitarbeiters in einem eigenen Geschäft; Verhelfen n n eines wohlverdienten Angestellten zu einem eigenen Standort; Teilen n n seines Geschäfts.
Besser: "Erlaubnis f, dass ein verdienter Angestellter ein eigenes Geschäft mit dem gleichen Namen eröffnet und ein Teil der (Stamm)Kunden mitnimmt." Die anderen beiden Einträge sollten entsprechend modifiziert werden.
anonymous (26.06.2015)
'Zweiggeschäft' ist definitiv falsch (siehe Duden), 'Filiale' ebenfalls und 'Teilen des Geschäfts' eigentlich auch, den das erste Geschäft wird dadurch nicht kleiner, selbst wenn ein Teil der Stammkundschaft wechselt.
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