不法入国

ほう・にゅうこくfuhō·nyūkoku

N.
illegale Einreise f f; illegale Einwanderung f f.

  ✔  

nyûkoku (入国) bedeutet rechtlich betrachtet Einreise (ins Land), deshalb wäre die korrekte Übersetzung "illegale Einreise". "Einwanderung" bedeutet Einreise zur Niederlassung. Der japanische Begriff dafür lautet imin (移民) und wird im japanischen deutlich von Einreise unterschieden (入国), insofern, dass es rechtlich gesehen nach Japan zwar Einreise, aber keine Einwanderung gibt.

anonymous (10.11.2010)