特定公益増進法人

とくてい・こうえき・ぞうしん・ほうじんtokutei·kōeki·zōshin·hōjin

besondere förderungswürdige gemeinnützige juristische Person f f.

„増進“ bezieht sich ausdrücklich auf „公益“: „公益の増進に著しく寄与する特定の法人“ – es handelt sich demnach um eine „(gesetzlich o.ä.) ausgewiesene Körperschaft zur Beförderung des Gemeinwohls“.

Karl Zucchi (20.07.2014)