besondere förderungswürdige gemeinnützige juristische Person f f.
【特定公益増進法人】
とくてい・こうえき・ぞうしん・ほうじんtokutei·kōeki·zōshin·hōjin
besondere förderungswürdige gemeinnützige juristische Person f f.
„増進“ bezieht sich ausdrücklich auf „公益“: „公益の増進に著しく寄与する特定の法人“ – es handelt sich demnach um eine „(gesetzlich o.ä.) ausgewiesene Körperschaft zur Beförderung des Gemeinwohls“.