N.
kaiserliche Autorität f f in der Außenpolitik (Recht des Kaisers Kriege zu erklären, Frieden zu schließen und Verträge zu schließen).

【外交大権】

がい│こう・たい│けんgaikō·taiken5

N.
kaiserliche Autorität f f in der Außenpolitik (Recht des Kaisers Kriege zu erklären, Frieden zu schließen und Verträge zu schließen).
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