N.
Rechtsw. Personalstatut n n; Heimatrecht n n; Recht f f, das im Land des Wohnortes bzw. im Land, dessen Staatsangehörigkeit man besitzt, gilt (ein Konzept im internationalen Privatrecht).

属人法

じん・ほうん・ほうzokujin·hō03

N.
Rechtsw. Personalstatut n n; Heimatrecht n n; Recht f f, das im Land des Wohnortes bzw. im Land, dessen Staatsangehörigkeit man besitzt, gilt (ein Konzept im internationalen Privatrecht).
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