N.
Rechtsw. schuldhafte Handlung f f; schuldhaftes Verhalten n n (z. B. Ehebruch, der das Ende einer Ehe herbeiführt).

【有責行為】

ゆう│せき・こう│いyūseki·kōi5

N.
Rechtsw. schuldhafte Handlung f f; schuldhaftes Verhalten n n (z. B. Ehebruch, der das Ende einer Ehe herbeiführt).
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