Rechtsw. Obiter Dictum n n (über das zur Begründung der Entscheidung Erforderliche hinausgehender Teil eines Gerichtsurteils).

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ふずい・いけんfuzui·iken

Rechtsw. Obiter Dictum n n (über das zur Begründung der Entscheidung Erforderliche hinausgehender Teil eines Gerichtsurteils).
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