5‑st. trans. V.
verbieten; einen Bann auferlegen; untersagen; mit Embargo belegen. kinzuru 禁ずる

禁ず

きん~ずkin~zu

5‑st. trans. V.
verbieten; einen Bann auferlegen; untersagen; mit Embargo belegen. kinzuru 禁ずる
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