不法就労者

ふほう・しゅうろう・しゃfuhō·shūrō·sha

N.
illegaler Arbeiter m m; Schwarzarbeiter m m.

Die Übersetzung "illegaler Arbeiter" geht fehl, da sie den Tatbestand der "illegalen Arbeit" (不法就労) auf die "Person" (者) überträgt. In dieser Formulierung wird also aus einer Person, die eine illegale Handlung vollzieht eine illegale Person. Dies ist nicht im Sinne des japanischen Wortes und darüberhinaus mit keinem Gesetz vereinbar. In keinem rechtlich relevanten Dokument ist so ein Formulierung enthalten. Das Wort erfordert daher eine Übersetzung, die deutlich macht, dass es sich hier um eine Person handelt, die einer illegalen Tätigkeit nachgeht und nicht um eine illegale Person die einer Tätigkeit nachgeht, z.B.: "illegal Arbeitender / Beschäftigte" bzw. "illegal arbeitende / beschäftigte Person." Dieses Dilemma ergibt sich übrigens für alle japanischen Ausdrücke die auf (者) enden. Steht ein "illegal" (不法) davor, ist besondere Vorsicht geboten, das es sich ja ggf. rechtsverbindliche Begriffe handeln könnte.

anonymous (25.02.2012)

Was ist eine "illegale Person"? Damit begehst du den gleichen Fehler wie die, die 不法労働者 mit "illegaler Arbeiter" uebersetzen.

anonymous (25.02.2012)

Bitte genau lesen. Ich habe diesen Fehler nicht begangen, sondern auf diesen Fehler hingewiesen, in dem ich gezeigt habe, dass die hier angebotene Übersetzung "illegaler Arbeiter" gleichbedeutend mit "illegale Person" ist.

anonymous (25.02.2012)

Dass du das gemeint hast, ist schon klar, nur, du hast anders formuliert. Das zeigt aber lediglich das Dilemma, dass in der Umgangssprache beides als gleichbedeutend empfunden wird.

anonymous (26.02.2012)

illegal arbeitende Person (f.), illegal beschäftigte Person (f.)

anonymous (07.04.2012)

illegal Arbeitender (m.), illegal Beschäftigter (m.), Schwarzarbeiter (m.)

anonymous (06.10.2012)