N.
1 Geldgeschenk n n; Belohnung f f; Honorar n n.
2 Schlüsselgeld n n (einmaliger Geldbetrag, den der Mieter beim Abschluss des Mietvertrages an den Vermieter zu zahlen hat).

礼金

きん2reikin0

N.
1 Geldgeschenk n n; Belohnung f f; Honorar n n.
2 Schlüsselgeld n n (einmaliger Geldbetrag, den der Mieter beim Abschluss des Mietvertrages an den Vermieter zu zahlen hat).
Kommentare

Ich bin in letzter Zeit häufiger auf den Begriff "Mietvertragsgebühr" gestoßen. Ich denke, dass damit dasselbe gemeint ist, und es klingt für mich idiomatischer als "Schlüsselgeld" (vermutlich aus dem englischen "key money" übersetzt). Google findet auch überwiegend Schweizer Treffer für "Schlüsselgeld" in der hier beschriebenen Bedeutung.


Das scheint eine Art "Kaution" zu sein, die als Rücklagen dient mit dem Unterschied, dass jp. 礼金 früher eine "soziale" Verpflichtung des Vermieters gegenüber seinem Mieter mit sich brachte und nicht erstattet zu werden braucht. Wenn der Vermieter 礼金 einkassiert, passt die Übersetzung dt. "Provision" nicht (s. Eintrag 礼金なし), weil sie von Maklern eingefordert wird.


Der "Schlüsselgeld" finde ich überwiegend im Zusammenhang mit gewerblichen Mietverträgen. Eine Bearbeitungsgebühr zum Mietvertragsabschluss an sich ist in Deutschlang rechtswidrig, die entsprechende Klausel in Formularmietverträgen wären nichtig.


rei・kin (X金: 0)