N.
Rechtsw. Gesetz n n über die Maßnahmen zur Sicherung der nationalen Unabhängigkeit und Sicherheit während eines bewaffneten Angriffes.

【武力攻撃事態対処法】

ぶ│りょく・こう│げき・じ│たい・たい│しょ│ほうburyoku·kōgeki·jitai·taishohō

N.
Rechtsw. Gesetz n n über die Maßnahmen zur Sicherung der nationalen Unabhängigkeit und Sicherheit während eines bewaffneten Angriffes.
Kommentare