人事権

じ・けんjinji·ken3

N.
Recht n n, Personalentscheidungen zu treffen; Personalentscheidungsrecht n n.

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[2] Autorität über Personalentscheidungen; das Recht, Personalentscheidungen zu treffen.

mkill (11.03.2016)

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人事権 heisst nur das, was mkill in seinem Kommentar angibt. "Persönlichkeitsrecht" wäre 人格権 und gehört nicht hierher.

anonymous (11.03.2016)