N.
Rechtsw. 1 Weisungsrecht n n; Befehlsgewalt f f; Kommando n n.
2 Einspruchsrecht n n des Justizministers gegenüber der Staatsanwaltschaft.

【指揮権】

しき・けん2shiki·ken2

N.
Rechtsw.1 Weisungsrecht n n; Befehlsgewalt f f; Kommando n n.
2 Einspruchsrecht n n des Justizministers gegenüber der Staatsanwaltschaft.
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