N.
kurzfristige Verjährung f f (eines Anrechtes; kürzer als die sonst üblichen zehn Jahre).

【短期時効】

たん│き・じ│こうtanki·jikō4

N.
kurzfristige Verjährung f f (eines Anrechtes; kürzer als die sonst üblichen zehn Jahre).
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