N.
Rechtsw. Denken f f, dass jeder Mensch von Natur aus mit unveräußerlichen Rechten ausgestattet ist.

【天賦人権説】

てん│ぷ・じん│けん│せつてん│ぷ・じん│けん│せつtenpu·jinkensetsu1—36

N.
Rechtsw. Denken f f, dass jeder Mensch von Natur aus mit unveräußerlichen Rechten ausgestattet ist.
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