N.
japan. Gesch. Gebiet n n unter der Verwaltung eines für mehrere Provinzen zuständigen Provinzialverwaltungsbeamten (ab Ende der Heian-Zeit).

【国衙領】

こく│が・りょうkokuga·ryō3

N.
japan. Gesch. Gebiet n n unter der Verwaltung eines für mehrere Provinzen zuständigen Provinzialverwaltungsbeamten (ab Ende der Heian-Zeit).
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