N.
Höhenbegrenzung f f für Gebäude, die eine Schräglinie von der Grundstücksgrenze nicht übersteigen darf.

【斜線制限】

しゃ│せん・せい│げんshasen·seigen4

N.
Höhenbegrenzung f f für Gebäude, die eine Schräglinie von der Grundstücksgrenze nicht übersteigen darf.
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