1‑st. trans. V. auf ‑e
1 jmdn. sich entfernen lassen.
2 verjagen; zurücktreiben; zurückschlagen (den Feind).
3 etw. zurückweisen; etw. ablehnen.
4 jmdm. befehlen, sein Amt zu verlassen.
5 jmdn. seines Amtes entheben.

【退ける3;斥ける;却ける;拆ける】

しり・ぞ~けるshiri·zo~keru4

1‑st. trans. V. auf ‑e
1 jmdn. sich entfernen lassen.
2 verjagen; zurücktreiben; zurückschlagen (den Feind).
3 etw. zurückweisen; etw. ablehnen.
4 jmdm. befehlen, sein Amt zu verlassen.
5 jmdn. seines Amtes entheben.
Mizenkei
しりぞ•け
Ren’yōkei
しりぞ•け
Shūshikei しりぞ•ける
Rentaikei
しりぞ•ける
Kateikei しりぞ•けれ
Meireikei
しりぞ•けろ
しりぞ•けよ
Kommentare

△却ける fehlt. In den Beispielsätzen steht es jedoch, deswegen bitte auch oben ergänzen.