1‑st. trans. V. auf ‑e
als Höhergestellter von einem Untergebenen Geld und andere Dinge leihen.

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り・あ~げ2kari·a~geru4

1‑st. trans. V. auf ‑e
als Höhergestellter von einem Untergebenen Geld und andere Dinge leihen.
Mizenkei
かりあ•
Ren’yōkei
かりあ•
Shūshikei かりあ•げる
Rentaikei
かりあ•げる
Kateikei かりあ•げれ
Meireikei
かりあ•げろ
かりあ•げよ
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