N.
Rechtsw. Brandstiftung f f durch unerwartetes Übergreifen eines Feuers auf fremdes Eigentum.

【延焼罪】

えん│しょう・ざいenshō·zai3

N.
Rechtsw. Brandstiftung f f durch unerwartetes Übergreifen eines Feuers auf fremdes Eigentum.
Kommentare