過料2

りょう6karyō0

N.
Rechtsw. Bußgeld n n; Geldbuße f f (bei Ordnungswidrigkeit).

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Ich denke, dass es hier sinnvoll sein dürfte (z.B. in einer Klammer) hinzuweisen, dass es sich um eine Ordnungsstrafe (Verwaltungsstrafe) handelt um eine klarere Abgrenzung zu z.B. "科料" oder "罰金" zu machen. Macht diese Ergänzung eurer Meinung nach Sinn?

sebr (22.09.2013)

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(Entschuldigung für den mehrfachen Kommentar.) Mir wurde überdies gelehrt, dass 過料 auch bewusst als "あやまちりょう" gelesen wird, eben genau um eine Abgrenzung zu "科料" zu erreichen. Macht es Sinn, diese Lesung ebenfalls aufzunehmen?

sebr (22.09.2013)

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Auch wenn die beiden Wörter "ka・ryō1" und "ayamachi・ryō" ein und dieselbe Bedeutung haben sollte, brauhen wir zwei getrennte Einträge, weil die Lautungen der beiden Wörter verschieden sind. Dies gilt auch für die Wörter "ka・ryō2" und "toga・ryō".

anonymous (22.09.2013)

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Im Übrigen sind "Bußgeld" und "Geldstrafe" nicht dasselbe. Wer "Geldstrafe" zahlen musste, gilt m.W. als vorbestraft, was bei Bußgeld nicht der Fall ist.

anonymous (22.09.2013)

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Ja, Geldstrafe sollte hier nicht stehen.

anonymous (22.09.2013)